Infoseite: Gesellschaftsgründung in Spanien (S.L.)

 


Kosten


Die üblichen Kosten für die Gründung einer S.L. mit Mindestkapital setzen sich wie folgt zusammen:

  • 20 € für eine einfache Namensrecherche und Reservierung
  • 300 € Notargebühren für Beurkundung der Gesellschaftsgründung, einschließlich Geschäftsführerbestellung
  • 150 € Handelsregistergebühren
  • 50 € für die zwingend vorgeschriebenen Gesellschaftsbücher (libro de actas und libro registro de socios) einschließlich deren Legalisierung
  • 900 € Beraterhonorar, einschliesslich Gesellschaftervertrag (Satzung), Geschäftsführerbestellung, Anmeldungen und Einreichungen (gestoría)

Mindestkosten somit: 1420 €

Hinzu kommen idR Kosten für die Beantragung von Steuernummern für die ausländischen Gesellschafter (150 € pro Gesellschafter) sowie für vereidigte Übersetzungen, insbesondere von Vollmachten und ausländischen Bescheinigungen, wofür vorsorglich nochmal 250 € eingeplant werden sollten.

Hinzu kommt natürlich noch das Stammkapital, das im Falle einer S.L. mindestens 3.000 € beträgt (Art. 4.1 LSC).

Steuer auf das Stammkapital wird schon seit einiger Zeit nicht mehr erhoben.

Nach Tätigkeitsaufnahme fallen laufende Kosten für Lohnbuchhaltung und Sozialversicherungsanmeldungen (monatlich), Vorsteueranmeldungen, Abführung von Steuereinbehalten und Informationserklärungen (quartalsweise oder öfter), Jahresabschluss und Körperschaftssteuer (jährlich) an. Realistischerweise sollten hierfür ab 150 € pro Monat einkalkuliert werden. Die genauen Kosten hängen natürlich stark von Art und Umfang der Tätigkeit (Anzahl zu buchender Belege, Mitarbeiterzahl etc.) ab. Unter 60 € dürften unseriös sein.

Solange die Gesellschaft anfangs noch über für keine eigenen Büroräume (Anschrift) verfügt, sollten schließlich Domizilierungskosten (ab 40 € monatlich) berücksichtigt werden.

 


Prozedere / Dauer


Theoretisch ist eine Gesellschaft in wenigen Wochen zu gründen. Dennoch beträgt selbst ohne Auslandsbezug die durchschnittliche Gründungsdauer schon 45 Tage. Mit Auslandsbezug dauert es erfahrungsgemäß mindestens 2 Monate bis zur Eintragung ins Handelsregister.

Die zwingenden Schritte / zeitaufwendigsten Vorgänge sind folgende:

  • 3 – 4 Wochen (Vorlauf)
    • Erteilung, Überbeglaubigung (Apostille) und Übersetzung von Vollmachten und anderen Dokumenten (ca. 3 Wochen). Erhebliche Abkürzung möglich, wenn Gesellschafter (vorübergehend) vor Ort.
    • Namensreservierung, Erlangung Negativbescheinigung (einige Tage)
  • 2- 4 Wochen (Gründung)
    • Erlangung der Steuernummern (NIE) für die ausländischen Gesellschafter (4 Wochen). Verkürzung möglich (s.u.).
    • Kontoeröffnung, Überweisung Stammkapital, Erlangung Bankbescheinigung (einige Tage)
    • Notarielle Beurkundung der Gründung, Ausfertigung (einige Tage)
    • Erlangung vorläufiger Steuernummer der Gesellschaft, Versteuerung Gründungsurkunde (wenige Tage)
  • 2-3 Wochen (Eintragung, Aktivierung)
    • Einreichung/Eintragung im Handelsregister (ca. 15 Werktage)
    • Erlangung endgültiger Steuernummer (CIF)
    • Anmeldungen Sozialversicherung und Finanzamt (wenige Tage)

Zeit sparen: Insbesondere wenn die Gesellschafter, wenigstens vorübergehend vor Ort sind kann beim Vorlauf erheblich Zeit eingespart werden.

Die Zeit für die Erlangung der NIE entfällt, wenn diese Steuernummer schon vorhanden ist. Sie lässt sich wenigsten vorziehen (in den Vorlauf), wenn der Gesellschafter sie persönlich in Deutschland (beim spanischen Konsulat) beantragt oder sich lange genug in Spanien aufhält, wobei die Wartezeit von Ort zu Ort extrem variiert (von wenigen Tagen bis zu einigen Wochen).

Auch vor Eintragung der Gesellschaft kann diese theoretisch schon am Rechtsverkehr teilnehmen und insbesondere abzugsfähige Betriebskosten prozuzieren. Die spanische Rechtspraxis ist der noch nicht eingetragenen Gesellschaft gegenüber aber eher ablehnend. Die Haftungsrisiken sind ähnlich wie bei der deutschen Vor-GmbH.


Alternativen

 


Theoretisch besteht die Möglichkeit eine Vorratsgesellschaft zukaufen. Hierfür reicht im Idealfall ein Notartermin aus. Die Kosten dürften eher höher sein. Vom Kauf nur vorübergehend stillgelegter Gesellschaften ist unbedingt abzuraten.

Ferner kann zunächst eine sociedad limitada de nueva creación (SLNE) gegründet werden. Sie ist vergleichbar mit der deutschen Unternehmergesellschaft (UG) , allerdings nicht hinsichtlich des Kapitals, das auch bei der SLNE mindestens 3.000 € beträgt. Ihr wesentlicher Vorteil besteht darin, dass sie (vor Ort) in wenigen Tagen gegründet werden kann. Die bei Gründungen mit Auslandsbezug besonderen Probleme löst aber auch die SLNE nicht schneller.  Auch kostenmäßig bringt sie kaum Vorteile, unterliegt dafür aber verschiedenen anderen Einschränkungen.

#Infoseite

Die SLNE ist damit in Spanien noch unbeliebter als die UG in Deutschland. Insbesondere bei Auslandsbezug stellt sie in der Regel keine Alternative dar.