Anders als etwa in Deutschland, wo Anwalthonorare im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geregelt sind, gibt es in Spanien keine allgemein gültigen Honorarvorschriften für Rechtsanwälte.
Allerdings geben die lokalen Rechtsanwaltskammern Richtlinien heraus, die in der Praxis die Richtschnur für Kostenerstattungen darstellen.
Für Gerichtsverfahren empfiehlt sich daher als Höchstgrenze ein Honorar nach den Richtlinien der Rechtsanwaltskammer im zuständigen Gerichtsbezirk zu vereinbaren. Für Barcelona sind diese z.B. in den Criterios del ICAB geregelt.
Berechnen Sie das sich daraus ergebende Honorar selbst in meinem Online-Rechner für Anwaltsgebühren.
In allen anderen Angelegenheiten hat sich die Abrechnung nach Zeitaufwand bewährt, wobei mein Satz für die Anwaltsstunde 150 € bis 190 € beträgt. Für weniger beratungsintensive, dafür eher verwaltende Tätigkeiten sei ein reduzierter Stundensatz von etwa 120 € empfohlen.
Für eine Erstberatung können Sie mit 190 € rechnen. Für bloße Anfragen oder eine unverbindliche Erörterung des Sachverhalts fällt noch kein Honorar an.
Rufen Sie mich an oder schildern mir Anliegen unverbindlich in einer kurzen E-Mail, um einen Kostenvoranschlag zu erhalten.