Nachstehendes Formular berechnet die zwei häufigsten Gebührentatbestände nach den Richtlinien der Rechtsanwaltskammer Barcelona auf Grundlage des anzugebenden Streitwerts. Der volle Streitwert wird nur bei Erfolg zugrunde gelegt. In diesem Fall ist das Honorar aber idR erstattungsfähig. Bei Unterliegen wird die Abrechnung auf Grundlage des halben Streitwerts empfohlenden. IdR sind dafür aber die Kosten der Gegenseite zu tragen. Bei nur teilweisem Erfolg bzw. Unterliegen ergeht außer bei Mutwilligkeit keine Kosteneinscheidung, so dass dann idR jede Partei ihre eigenen Kosten trägt.
Hinweis: Beachten Sie, dass jede Anwaltskammer in Spanien ihre eigenen Richtlinien herausgibt und dass diese nur Empfehlungscharakter haben. Insbesondere bei hohen Streitwerten erweist sich eine Zeitabrechnung aus Mandantensicht häufig als erheblich günstiger.
Informationen zu meiner persönlichen Honorargestaltung finden Sie auf der Infoseite Honorare.