Steuerberatung

Wer in Spanien ansässig ist, hat im Rahmen der spanischen Einkommenssteuer (IRPF) hier sein gesamtes Welteinkommen zu deklarieren (sog. unbeschränkte Steuerpflicht). Dies gilt unbeschadet möglicher Doppelbesteuerugsabzüge auch, wenn etwa in Deutschland bereits Steuern hierauf gezahlt wurden.

Aber auch nichtansässige Personen können der spanischen Einkommensteuer, genauer der Nichtresidentensteuer (IRNR) unterliegen (sog. beschränkte Steuerpflicht). Etwa Deutsche, die in Spanien eine Immobilie vermieten, sie verkaufen (Stichwort „plusvalía“) und soger, wenn sie die Immobilie  nur selbst nutzen (Stichwort „Eigennutzung“).

Daneben sind Privatleute noch häufig von der spanischen Grunderwerbssteuer (ITP-AJD), einigen Gemeindesteuern, insbesondere Grundsteuer (IBI) und Wertzuwachssteuer betroffen, sowie von der Erbschafts- und Schenkungssteuer (ISD).

Ich berate und vertrete sie im Zusammenhang mit allen genannten Steuern, von der Gestaltung, über die laufende Deklarierung bis zur nachträglichen Regulierung und der Vertretung in Verwaltungs- und Gerichtsverfahren.