Bei Privatleuten dreht sich das Rechtschutzinteresse meist um eine Immobilie in Spanien. Hier berate ich Mandanten regelmäßig bei Kauf, Verkauf, Miete, Vermietung, Erbschaft, Bebauung und Grundbuchkorrekturen.
Darüberhinaus berate ich meine Mandanten auch in allen anderen zivilrechtlichen Fragen, einschließlich Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Gewährleistungsrecht, Schadenersatz, Familienrecht, Unterhaltsansprüchen oder Scheidung und vertrete sie nötigenfalls auch vor Gericht.
Ein weiteres, in deutsch – spanischen Konstellation gerade von Privatleuten leicht zu unterschätzendes Beratungsfeld ist das Steuerrecht. Mein in Spanien erworbener Master im Steuerrecht qualifiziert mich hierfür besonders, wobei typische Themen die spanische Einkommens- und Nichtresidentensteuer, die Erbschafts- und Schenkungsteuert sowie eine Reihe formaler Pflichten sind, deren Vernachlässigung extrem Nachteile verursachen können.