Erbrecht

Das Erbrecht beantwortet die Frage, wer was von wem erbt und welchen Einfluss der Erblasser hierauf ausüben kann.

Diese Frage wird bei unseren Mandanten, die in der Regel deutsche Staatsangehörige sind,  typischerweise vom deutschen Recht beantwortet, auch wenn sich Teile des Nachlasses, z.B. eine Ferienwohnung in Spanien befinden.

Wenn der Erblasser dagegen spanischer Staatsangehöriger ist, gilt spanisches Erbrecht.

Vom sog. materiellen Erbrecht ist das Erbschaftssteuerrecht zu unterschieden. Dieses regelt, wo und wieviel Steuern der Erbe zu zahlen hat. Hierbei kommt es in deutsch spanischen Konstellationen vielfach zu Doppelbesteuerung, die sich oft nur durch rechtzeitige Gestaltungen zu Lebzeiten des Erblassers vermeiden lassen.

Ich berate Sie zu beiden Fragen und in beiden Rechtsordnungen und helfe Ihne bei der steueroptimalen Gestaltung und Abwicklung der Vermögensnachfolge.