Eigennutzung | Fiktive Miete

Wer Eigentümer oder Nießbrauchnehmer eines segunda residencia (z.B. einer Ferienwohung) in Spanien ist, hat sich für die Eigennutzung  eine Art fiktives Mieteinkommen anrechnen zu lassen, sog. renta inmobiliaria imputada. Hierauf ist Einkommens- oder Nichtresidentensteuer zu zahlen  (Art. 85 LIRPF bzw. 24.5 LIRNR).

Berechnen Sie im Folgenden selbst, wie hoch diese Steuer im Jahr ist:

Gerne reiche ich die Steuererklärung (modelo 210) für Sie ein. Lassen Sie mir hierzu Anschrift der Immobilie, Katasternummer und Katasterwert des Gebäudes, hilfsweise den letzten Grundsteuerbescheid (recibo del IBI) sowie Ihre Steuernummer bzw. NIE und Anschrift Ihre Hauptwohnsitzes zukommen.