Hilfe zum Revisionsjahr (Katasterwert)

Vom Revisiónsjahr (año de la última ponencia catastral) hängt ab, mit welchem Prozentsatz der Katasterwert einer Immobilie als Eigennutzung (renta inmobiliaria imputada) in der spanischen Einkommens- oder Nichtresidentensteuer angesetzt wird.

Gab es eine solche Revision im Veranlagungsjahr (Jahr für welches die Steuer erklärt wird) oder in den zehn Jahren davor, sind nur 1,1% des Katasterwertes als Eigennutzung anzusetzen. Liegt die Revision länger zurück, sind 2% zu berücksichtigen.

Ersichtlich ist das Revisionsjahr häufig schon im Grundsteuerbescheid (liquidación del IBI (impuesto sobre bienes inmuebles)), der jährlich von der Gemeinde verendet wird. Dort ist es z.B. als año ponencia oder última revisión catastral angegeben.

Hilfsweise kann das Revisionsjahr auch online beim Katasteramt für einzelne Gemeinden abgefragt werden.