Bis spätestens 30.6.2016 ist die spanische Einkommenssteuer (declaración de la renta) für das Veranlagungsjahr 2015 mittels Formular modelo 100 zu deklarieren.
Soll das Finanzamt die Steuer bequem vom Konto abbuchen, endet die Frist bereits am 25.6.2016.
Unter bestimmten Umständen besteht ein Befreiung von der formellen Deklarierungspflicht.
Prüfen Sie mit meinem Online-Assistenten selbst, wann dies der Fall ist.