Aktuell: Fristende am 31.12.2016 für de Versteuerung selbst genutzter Ferienimmobilien

Wer Eigentümer einer Ferienimmobilie (Zweitwohnsitz) in Spanien ist, hat sich für die Eigennutzung darauf eine Art fiktive Miete anrechnen zu lassen (sog. renta inmobiliaria imputada) und darauf Steuern zu zahlen. Wer hier steueransässig ist, tut dies im Rahmen seiner spanischen Einkommenssteuererklärung (IRPF, declaración de la renta bzw. modelo 100)

Alle anderen zahlen auf die Eigennutzung Nichtresidentensteuer (IRNR), welche bis zum Ende des Folgejahres mittels Formular (modelo) 210 zu deklarieren und abzuführen ist.

Für das Jahr 2015 ist das modelo 210 somit bis zum 31.12.2016 einzureichen.

Berechnung Sie in meinem Online-Formular selbst wie hoch Ihre Steuer ist.