Iberia AGB: „no show-“ und andere Klauseln nichtig

Der Tribunals Supremo (TS) hat mit Urteil vom 13.11.2018 eine sog. no show – Klausel in den AGB von IBERIA, wonach ein Fluggast, der einzelne Flüge aus einem Ticket nicht nutzt, auch die übrigen Flüge aus diesem Ticket verliert, für nichtig erklärt. Der praktisch häufigste Fall, ist, dass jemand der den Hinflug nicht genutzt hat, auch nicht zurückfliegen dürfen sollte. Als Grund für die Nichtigkeit erkennt der TS, dass die Klausel den Kunden, der den vollen Preis bezahlt hat, entgegen Treu und Glauben benachteiligt.

Ein berechtigtes Interesse der Fluggesellschaft wäre laut TS allenfalls denkbar, wenn der Gesamtpreis ausnahmsweise, für Angebote an eine bestimmte Zielgruppe, unter dem Einzelpreis für an eine ganz andere Zielgruppe gerichtete Zielgruppe liege.

Weitere für nichtig erklärte Klauseln aus aus diesem Urteil waren:

  • Klausel: Das Recht der Fluggesellschaft unter bestimmten Voraussetzungen den Vertrag anzupassen. Nichtigkeitsgrund: Klausel ist zu unbestimmt
  • Klausel: Der Hauftungsausschlus zugunsten der Fluggesellschaft bei Verpassen von Anschlussflügen. Grund: Unbestimmteit und Treuwidrigkeit
  • Klausel: Verfalls von übrigen Flügen, wenn ein Flug aus Ticket nicht angetreten: s.o., Treuwidirigkeit

 

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