Der allgemeine Einkommenssteuersatz für Katalonien beträgt für das Veranlagungsjahr 2014 zieht sich über sieben Stufen von 24,75% bis 56% (Grenzsteuersatz).
Weitere Details auf folgender > Infoseite.
Rechtsberatung im deutschen & spanischen Recht
Der allgemeine Einkommenssteuersatz für Katalonien beträgt für das Veranlagungsjahr 2014 zieht sich über sieben Stufen von 24,75% bis 56% (Grenzsteuersatz).
Weitere Details auf folgender > Infoseite.
Heute, am 18.10.2012 ist das neue deutsch – spanische Doppelbesteuerungsabkommen in Kraft getreten. Im Volltext und in beiden Sprachen finden sie es hier: dt. – span. DBA
Weitere Spanienbezogene Informationen des Bundesfinanzministeriums, insb. zum DBA hier: BFM