Trick zur Rentenregulierung 2010?

Gerücht: Gerade höre ich, unter deutschen Rentnern kursiere der „Trick“, man könne das Formular GG2299 zur straffreien Regulierung von Auslandsrenten (siehe betreffende Sonderseite in meinen FAQs) in Spanien so spät abgeben, dass das Finanzamt keine Zeit mehr habe, bezüglich des – am 30. Juni verjährenden – Jahres 2010 rechtzeitig zu reagieren.

So bräuchte man bezüglich 2010 angeblich keine Nachtragserklärung (declaración complementaria) zu machen.

Fakten: Das Formular GG2299 ist als eine auf die Selbstveranlagung der Steuer gerichtete Handlung des Steuerschuldners iSv Art. 68.1 c) LGT zu einzuordnen.

Der  „trickreiche“ Rentner, der das Jahr 2010 im Fromular GG2299 zwar angibt, dann aber nicht auch entsprechend nachversteuert, unterbricht nicht nur selbst die Verjährung sondern, sondern serviert seine Verfehlung dem Finanzamt noch auf dem Silbertablett.

Wer das Jahr 2010 dagegen nicht angibt riskiert – bis zur üblichen Verjährungsgrenze – obendrein Zinsen und Sanktionen zahlen zu müssen.

Tip: Misstrauen Sie Tricks aus dem Bekanntenkreis. Deklarieren Sie immer richtig.

Die spanische Grunderwerbssteuer (ITP-AJD)

Die Grunderwerbssteuer beträgt in Katalonien momentan 10% des Kaufpreises.

Sie fällt insbesondere beim Kauf von Grundstücken / Immobilien an.

Zu zahlen hat Sie Käufer und zwar innerhalb von einem Monat ab dem Kauf.

Ohne den Nachweis, dass diese Steuer ordungsgemäß abgeführt wurde, kann das Grundstück nicht im Grundbuch umgetragen werden.