Neu: Seit dem 29.2.2015 sind unter anderem natürliche Personen wieder von den Gerichtsgebühren in Spanien (tasas judiciales) befreit.
Die konkrete Befreiung findet sich im Art. 4.2 a) Ley 10/2012. Weitere Befreiungstatbestände finden Sie im folgenden Auszug aus dem Amtsblatt (BOE).