Aktuell: Neue Gerichtskostenbefreiung (tasas judiciales)

Neu: Seit dem 29.2.2015 sind unter anderem natürliche Personen wieder von den Gerichtsgebühren in Spanien (tasas judiciales) befreit.

Die konkrete Befreiung findet sich im Art. 4.2 a)  Ley 10/2012.  Weitere Befreiungstatbestände finden Sie im folgenden Auszug aus dem Amtsblatt (BOE).