Für in Spanien unbeschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer enthält Art. 6 RIRPF eine interessante Befreiung, wonach sie ausländischen Arbeitslohn bis zu 60.100€ in Spanien steuerfrei beziehen können.
Voraussetzung hierfür ist, vereinfacht gesagt, dass:
der Arbeit effektiv im Ausland ausgeführt wird
und zwar für einen ausländischen Arbeitgeber oder eine ausländische Betriebsstätte
und im gennannten Ausland, wobei es sich um keine Steueroase handeln darf, Einkommensteuer gezahlt wird