Für in Spanien unbeschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer enthält Art. 6 RIRPF eine interessante Befreiung, wonach sie ausländischen Arbeitslohn bis zu 60.100€ in Spanien steuerfrei beziehen können.
Voraussetzung hierfür ist, vereinfacht gesagt, dass:
- der Arbeit effektiv im Ausland ausgeführt wird
- und zwar für einen ausländischen Arbeitgeber oder eine ausländische Betriebsstätte
- und im gennannten Ausland, wobei es sich um keine Steueroase handeln darf, Einkommensteuer gezahlt wird