Steuerbefreiung bis zu 60.100 € bei Auslandstätigkeit

Für in Spanien unbeschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer enthält Art. 6 RIRPF eine interessante Befreiung, wonach sie ausländischen Arbeitslohn bis zu 60.100€ in Spanien steuerfrei beziehen können.

Voraussetzung hierfür ist, vereinfacht gesagt, dass:

  • der Arbeit effektiv im Ausland ausgeführt wird
  • und zwar für einen ausländischen Arbeitgeber oder eine ausländische Betriebsstätte
  • und im gennannten Ausland, wobei es sich um keine Steueroase handeln darf, Einkommensteuer gezahlt wird