Wann sollte ich, mit Wohnsitz in Spanien, einen Freistellungsauftrag für mein deutsches Konto erteilen?

Der deutsche Freistellungsauftrag macht für Steuerausländer (aus deutscher Sicht) immer dann Sinn, wenn

  • die Kapitalerträge auf dem deutschen Konto den Freibetrag von 801 € bzw. 1.602 € (für gemeinsam veranlagende Eheleute) nicht überschreiten (sog.Sparer-Pauschbetrag, § 20 Abs. 9 EStG, der gem. § 50 Abs.1 S. 3 EStG sensu contrario auch bei beschränkter Steuerpflicht gilt) oder
  • die Erträge kein inländisches (deutsches) Einkommen iSv § 49 EStG darstellen, was etwa bei normalen Kontozinsen der Fall ist oder bei Einnahmen aus der Veräußerung von Wertpapieren.