Obwohl die Notargebühren auch in Spanien gesetzlich geregelt sind, geben Notarrechnungen nicht selten kaum Aufschluss über die einzelnen Gebührentatbestände.
Wer für Deutschland die Gebühren im Vorfeld klären will, findet im Internet zahlreiche Blogs mit Fallbeispielen und Gebührenberechnungen bis auf den Cent.
In Spanien scheinen vergleichbare Rechenbeispiele ein gut gehütetes Geheimnis zu sein. Selbst die amtliche Seite der spanischen Notare enthält nur sehr spärliche Information hierzu.
Meine Infoseite hierzu enthält einen simplen Gebührenrechner für Urkunden mit Gegenstandswert. Folgen Sie dem vorstehenden Link für mehr Information.