Wenn der Inhaber eines spanischen Kontos stirbt, geht die Inhaberschaft so, wie sie bestanden hat, auf dessen Erben über.
Vollmachten an dem Konto erlöschen mit dem Tod des Inhabers.
Um über das Guthaben zu verfügen, müssen die Erben der Bank die Versteuerung ihrer Erbschaft sowie ihre Rechtsstellung als Erben aufwändig nachweisen.
Alle alle Erleichterungen der Verfügungsmöglichkeiten der Erben sind mit Einschränkungen oder Nachteilen verbunden. Eine zuverlässige Lösung können Schenkungen sein.
Lesen Sie weiter auf meiner Infoseite: Erbschaft spanischer Bankkonten.