Gestern, am 15.2.2017 hat die EU-Kommission Spanien in einer begründeten Stellungnahme aufgefordert, bei der berühmt berüchtigten Auslandsvermögenserklärung (modelo 720) nachzubessern. Wie zu erwarten hält auch die Kommission die Sanktionen betreffend das modelo 720 für so unverhältnismäßig hoch, dass sie Bürger davon abhalten können, ihr Geld außerhalb Spaniens anzulegen (Stichwort Kapitalverkehrsfreiheit).
Spanien hat nun zwei Monate Zeit nachzubessern, bevor die Kommission grundsätzlich Klage beim EuGH erheben kann.