Die Differenz zwischen dem kleinen Einkommensteuersatz (19% bis 21%) eines Gesellschafters und dem Unternehmenssteuersatz (25%) seiner Gesellschaft beträgt in Spanien idR zwischen 2% und 6%. Hieraus ergibt sich eine Einsparmöglichkeit in Höhe eines entsprechenden Prozentsatzes von den Zinsen.
Bsp.: Bei einem Gesellschafterdarlehen von 100.000 € zu einem marktüblichen Zinssatz von 5% kann die Gesellschaft 5.000 € als Finanzierungskosten von ihrem Gewinn absetzen.* Hierauf spart sie 5.000€*25%=1.250 € an Unternehmenssteuern.
Seinerseits muss der Gesellschafter auf die entsprechenden Zinseinnahmen 5.000€*19%=950,00€ Einkommenssteuer zahlen.
Somit zahlt der Gesellschafter 1250€-950€ = 300,00 € weniger Steuern als die Gesellschaft spart. Global beträgt die Ersparnis 300€.
Vorsicht ist jedoch bei Gesellschaftsanteilen ab 25% geboten:
Ist der Gesellschafter mit 25% oder mehr am Unternehmen beteiligt gilt u.U. nicht der o.g. kleine Einkommenssteuersatz, sondern sein allgemeiner Steuersatz, der momentan bis 45% reicht (Grenzsteuersatz). Konkret gilt dies soweit das Darlehen seinen Eigenkapitalanteil an der Gesellschaft um mehr als das Dreifache übersteigt.
In diesem Fall kann der Steuersaldo leicht positiv ausfallen. Zu prüfende Alternativen wären dann z.B. Kapitalerhöhung, Reduzierung des Darlehens oder seine Aufteilung auf mehrere Gesellschafter.
* Gem. Art. 16 LIS sind Finanzierungskosten allerdings nur bis zu einer Million Euro oder, wenn höher bis zu 30% des Gewinnes absetzbar.