Zur Erinnerung: Die Kommission war schon länger der Auffassung, die horrenden Strafen im Zuammenhang mit der in Spanien erstmals für 2012 abzugebenden Auslandsvermögenserklärung (modelo 720) könnten gegen die Europarecht verstoßen. 2015 leitete sie daher mit einer ersten Aufforderung ein Vertragsverletzungsverfahren ein, gefolgt von ihrer beegründeten Stellungnahme vom 15.2.2017 (siehe auch frühere posts zum Thema).
Spanien hat trotz sehr kurzer Fristen bis heute auf keine Aufforderung der Kommission reagiert, nicht einmal mit einer Stellungnahme. Nunmehr hat die Kommission endlich beschlossen, Spanien beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) wegen Verstoßes gegen den freien Personenverkehr, die Arbeitnehmerfreizügigkeit, die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit und den freien Kapitalverkehr zu verklagen, wie sich aus einer Pressemitteilung vom 6. Juni 2019 ergibt.
Mein Eindruck ist, dass keine der spanischen Regierungen seit 2012 je wirklich an die Europarechtsfesttigkeit des modelo 720 geglaubt hat. Viele Beobachter halten seine Sanktionen und Umgang mit Verjährungsvorschriften nicht einmal mit der spanischen Verfassung für vereinbar. Spanien scheint von Anfang an auf Zeit zu spielen.