Erblasser, die ab dem 17. August 2015 versterben, werden nach Vorschriften der neuen Europäischen Erbrechtsverordnung (VO (EU( 650/2012) beerbt.
Diese enthält zwar keine eigenen Erbrechtsvorschriften, regelt aber europaweit einheitlich, die Gesetze welchen Landes – sogar Nicht-EU-Landes – auf die Erbschaft anwendbar sind.
Wer als Deutscher seinen Ruhestand in Spanien verlebt, kann ohne sein Zutun plötzlich nach spanischem Recht beerbt werden. Bestehende, grundsätzlich auch weiterhin wirksame Testamente sollten sie daher dringend auf eine geeignete Rechtswahl überprüfen und gegebenenfalls anpassen lassen.
Lesen Sie mehr zum Thema auf meiner Infoseite: Überblick zur EU-Erbrechtsverordnung