In letzter Zeit erhalten viele Nichtresidente vermehrt Post von ihrer spanischen Bank mit der Auforderung, Angaben über Identität und Berufstätigkeit zu machen (z.T. declaración de actividad oder ähnlich genannnt).
Hintergrund ist die 7. Übergangsvorschrift des Geldwäschegesetzes (DT 7ª Ley 10/2010), nach welcher die Banken nur noch bis zum 28.4.2015 Zeit haben, die dort geregelten Sorfaltspflichten betreffend ihrer Altkunden umzusetzen.
Gem Art. 11 Ley 10/2010 iVm Art. 19.3 a) 1. RD 304/2014 haben die Banken bei Nichtresidenten dabei erhöhte Sorgfalt (medidas reforzadas de diligencia debida) walten zu lassen. Hierzu gehört nach Art. 20 RD 304/2014 wiederum die Überprüfung der Identität und der Aktivitäten der Kunden.
Das Schreiben der Bank sollte daher keinen Kunden in Panik versetzen: Ihm muss kein konkreter Verdacht zugrunde liegen, sondern es dürfte sich um eine Routinemaßname aufgrund des o.g. „Generalverdachts“ handeln.