Aktuell: EU leitet Verfahren wegen modelo 720 ein

Mit Beschluss vom 19.11.2015 hat die Europäische Kommission Spanien nunmehr aufgefordert, innerhalb von 2 Monaten Stellung zu den Vorwürfen der Europarechtswidrigkeit der spanischen Deklarierung von Auslandsvermögen (modelo 720) zu nehmen.

Damit ist nun endlich ein europäisches Vertagsverletzungsverfahren formell eingeleitet worden. Verfolgen lässt es sich bei der Kommission unter der Referenz 2014/4330.