Bitcoins & Co. müssen bald im modelo 720 angegeben werden

Erst heute bin ich in der Presse über eine noch im Entstehen befindliche Gesetzesinitiative (anteproyceto de ley) des spanischen Finanzministeriums gestoßen, die bereits im Oktober vorgestellt worden war. Laut  Pressenotiz vom 19.10.2018 ist darin auch vorgesehen, dass Kryptowährungen wie bitcoin künftig im modelo 720 anzugeben sind.

Beim modelo 720 handelt es sich um eine zwingend abzugebende Erklärung betreffend Vermögen, über welches in Spanien ansässige Personen im Ausland verfügen. Die Missachtung oder Fehler bei dieser Erklärung führen zu enormen Sanktionen. Mehr hierzu in diesem Blog unter dem Suchbegriff modelo 720.

Nachtrag: Volltext des ANTEPROYECTO LEY ATAD