Stand Vertragsverletzungsverfahren zu modelo 720

Anlässlich meines vorangehenden Posts sei mal wieder gefragt, was die europäische Kommission im Vertragsverletzungsverfahren zum modelo 720 in den letzen Jahren so getrieben hat.

Zur Erinnerung: Die Kommission ist der Auffassung, die horrenden Strafen im Zuammenhang mit dieser Auslandsvermögenserklärung (modelo 720) könnten gegen die Kapitalverkehrsfreiheit verstoßen. Erstmalig abzugeben war das modelo 720 Anfang 2013 für 2012. Eröffnet wurde das Vertragsverletzungsverfahren dann im November 2015 und erst am 15.2.2017 hat die Kommission Spanien in einer begündete Stellungnahme aufgefordert, seine Vorschriften innerhalb von zwei Monaten anzupassen.

Passiert ist seit dem: Nichts!

Laut Pressesprecher der Kommission befindet sich diese aber „in einem regelmäßigen Dialog mit den spanischen Behörden, um die in der genannten begründeten Stellungnahme von 2017 genannten Probleme zu lösen und wird im geeigneten Moment über die nächsten Schritte im Vertragsverletzungsverfahren entscheiden“ (Printversion der Zeitung Expansión vom 4.12.2018, Seite 16).

Inzwischen strickt Spanien munter weiter an seinem modelo 720 . Die letzte Gesetzesinitiative (siehe meinen vorangehenden Post von heute) wäre doch gut geeignet, auch die Sanktionen endlich europarechtskonform zu regeln. Vielleicht geschieht ja noch ein Wunder vor dem nächsten 31. März. Andernfalls wäre das doch ein wirklich bestens „geeigneter Momant“ für die Kommission, mal wieder tätig zu werden.

Wer das europäische Vertragsverletzungsverfahren selbst mitverfolgen möchte, kann dies auf dieser amtlichen Seite tun.