Antwort: Für den vermeintlichen „Kunden“ vor allem, dass er alle Pflichten eines Arbeitgebers hat.
Zwar gibt es keinen vergleichbaren spanischen Begriff – insbesondere ist der Scheinselbstständige nicht mit dem sog. abhängigen Selbstständigen (trabajador autónomo económicamente dependiente (kurz TRADE) zu verwechseln (s.u.).
Aber auch in Spanien ist die Rechtspraxis nicht blind dafür, dass Personen nur zum Schein als Selbsständige auftreten, in Wirklichkeit aber unselbstständig beschäftigt sein können. Sie haben dann Anspruch auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag, Kündigungsschutz und Sozialversicherung im sog. régimen general.
Lesen Sie weiter auf meiner ausführlichen Infoseite Abhängige Selbstständigkeit (TRADE) und Scheinselbstständigkeit in Spanien.