Wer in Spanien unbeschränkt steuerpflichtig ist hat sich, bevor er Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit (sog. actividades económicas) erzielt, beim Finanzamt (Agencia Tributaria) sowie im sog. régimen de trabajadores autónomos (RETA) bei der Sozialversicherung anzumelden.
Eine ausführliche Darstellung finden sie auf folgenden Infoseiten:
- Sozialversicherungspflichten für Selbständige und Freiberufler in Spanien (sog. RETA)
- Steuerliche Pflichten für Selbstständige und Freiberufler in Spanien